Der Beruf des Steuerberaters zeichnet sich durch die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen aus (§ 3 StBerG). Diese Dienstleistungen richten sich an Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen.
Zu meinen Tätigkeiten gehören vor allem:
Klassische Steuerberatung und Buchhaltung
- Erstellung von Jahresabschlüssen und der betrieblichen Steuererklärungen
- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung
- Korrespondenz mit dem Finanzamt
Spezielle Steuerberatung
- Steuerliche Beratung bei Unternehmensnachfolge, Schenkungs- oder Erbschaftsfällen
- Beratung bei Unternehmensumwandlungen (z.B. von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft)
- Führen von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
- Begleitung und Beratung bei Betriebsprüfungen
Beratung für Existenzgründer
- Gründungsberatung
- Rechtsformfindung
- Investitionsplanungen
- Ertragsplanungen
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Wirtschaftlichkeitsanalysen
- Implementierung einer Kosten-Leistungs-Rechnung
- Überprüfung der Organisationsabläufe
- Investitionsplanungen und -rechnungen
- Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Sanierungsberatung
- Schulungen
Gebühren
Meine Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Ende 2012 in Kraft getreten ist.
Über Einzelheiten informiere ich Sie gerne.